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I n f o r m a t i o n |
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Am Sonntag, den 29.Oktober wird mit dem Ende der Sommerzeit unser Brauchwasser abgestellt. Am Wochenende 28.-29.10.2023 werden wieder 2 große Im Herbst erfolgt wieder eine Das Befahren des Grünschnittplatzes mit PKW ist nicht erlaubt.
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Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat die Entnahme von Wasser durch eine Allgemeinverfügung eingeschränkt. Das betrifft auch unseren Verein. I 1. Hiermit erteile ich Ihnen eine Ausnahme von der o. g. Allgemeinverfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für die Entnahme aus der Roitzscher Grube im Rahmen Ihrer wasserrechtlichenErlaubnisse mit Az: 66.11 62 600 10/05 und 05.1/16. 2. Die Ausnahme vom Entnahmeverbot ist befristet bis zum 30. September 2023. 3. Die Kosten des Verfahrens haben Sie zu tragen. Il. 1. Die Wasserentnahme ist auf ein Minimum zu reduzieren. Es ist nur so viel Wasser zu entnehmen, wie für die Bewässerung der Nutzpflanzen (keine Rasenflächen) und für sanitäre Zwecke tatsächlich erforderlich ist. 2. Die Betriebszeiten der Pumpe sowie die Entnahmemengen sind täglich zu dokumentieren und der unteren Wasserbehörde auf Verlangen vorzulegen. 3. Die Beregnung hat in der verdunstungsarmen Tageszeit zu erfolgen, d. h. nicht zwischen vollständiger Text der Verfügung
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Am 3.6.2023 fand die JHV statt. Beitrag : € 600,00 zahlbar bis 15.07.2023 Pflichtstunden: 15 Stunden im Gegenwert von € 20,00 |
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